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![]() Abonnement-Bedingungen
Bei dem Erweb eines Abonnements des Schauspielhauses Salzburg stimmen Sie den nachfolgenden Abonnement-Bedingungen zu. Alle Besitzer eines Spielzeitabos, Premierenabos, Premierenabos Saal, Abos am Nachmittag, 4+4 Abos, Salzburg Abos I oder Salzburg Abos II erhalten zusätzlich zu den jeweiligen Schauspielproduktionen ein kostenloses Programmheft sowie eine Stückeinführung vor der Abovorstellung.
Umtauschscheine Wenn Sie an Ihrem Vorstellungstermin verhindert sind, können Sie Ihre Karten entweder weitergeben oder tauschen. In diesem Fall muss die Karte (als Original) bis spätestens einen Werktag vor dem nicht wahrzunehmenden Vorstellungstermin im Servicebüro (Mo.-Fr. 10-16 Uhr) getauscht werden. Getauscht wird ausschließlich zum selben Schauspiel, sofern noch Karten für einen Ersatztermin verfügbar sind.
Versäumnis einer Vorstellung Bei Versäumnis einer Vorstellung oder bei Verlust der Karte besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Zahlungsweise Die Bezahlung des Abonnements hat nach Zusendung des Zahlscheines bis zu der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen (und ist auch mit Master Card, Diners, Visa oder Maestro möglich). Eine Spielplanvorschau mit den Preisen der kommenden Spielzeit wird Abonnenten im Juni per Post zugesandt. Sollten Sie die Spielzeitabokarte(n) nicht bis spätestens sieben Tage vor Ihrem ersten Theaterbesuch erhalten haben, ersuchen wir Sie, dies dem Servicebüro mitzuteilen. Das Schauspielhaus Salzburg ist berechtigt, bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins, unter Gewährung einer Frist von 14 Tagen, das Abonnement zu kündigen. Mit Bezahlung der Rechnung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an.
Übertragbarkeit Das Spielzeitabo, Abo am Nachmittag, Premierenabo, Premierenabo Saal, 4+4 Abo, Salzburg Abo I, Salzburg Abo II und Fünferpack sind frei übertragbar. Ermäßigte Abonnements können ausschließlich von Personen, welche diese Vorraussetzungen auch erfüllen, benutzt werden.
Abokarten / Eintrittskarten Sobald Sie Ihre Aborechnung beglichen haben, senden wir Ihnen Ihre Abokarten per Post zu. Jede gültige Abonnementkarte berechtigt eine Person, unter Einhaltung der jeweiligen Hausordnung, zum Besuch einer Vorstellung, wie auf der Abonnementkarte angegeben. ACHTUNG: Variable-Abokarten, Fünferpack-Karten und Tauschscheine, müssen an der Theaterkasse bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn gegen eine gültige Eintrittskarte eingetauscht werden. Danach verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Wenn Abogutscheine (Variable-Abokarten, Fünferpack-Karten und Tauschscheine) bei Abholung der Eintrittskarte nicht vorgelegt werden können, erlauben wir uns eine Bearbeitungsgebühr von € 2,- zu verrechnen. Sollte der Abogutschein im Original spätestens 3 Werktage nach diesem Vorfall nicht im Servicebüro eingelangt sein, wird die Eintrittskarte zum Vollpreis verrechnet. Dem Personal ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuweisen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die obigen Bestimmungen kann der Besucher ohne finanzielle Rückerstattung der Vorstellung verwiesen werden. Alle Abovarianten können nur innerhalb der laufenden Spielzeit (September bis Juni) konsumiert werden und verlieren für die kommende Spielzeit ihre Gültigkeit. Reservierte und nicht konsumierte Abokarten verfallen.
Änderungen Änderungswünsche – sei es die Abonnementreihe oder den Platz betreffend – geben Sie bitte bis spätestens 22. Juni 2012 im Servicebüro schriftlich bekannt. Ebenso ersuchen wir Sie, Namens- oder Adressänderungen unserem Servicebüro schriftlich oder per E-Mail (office@schauspielhaus-salzburg.at) bekannt zu geben.
Verlängerung und Kündigung Das Spielzeitabo, Abo am Nachmittag, Premierenabo, Premierenabo Saal, 4+4 Abo, Salzburg Abo I und Salzburg Abo II verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, kann jedoch jederzeit von einem der beiden Vertragspartner bis zum 22. Juni 2012 für die nächste Spielzeit, ohne Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist mit Wirksamkeit zum Ende der laufenden Spielzeit (die Spielzeit dauert von September bis Juni), schriftlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit des Abonnementvertrages (gilt nicht für den Fünferpack) beträgt daher eine Spielzeit. Das Schauspielhaus Salzburg gibt die Abonnement-Bedingungen im Begleitschreiben zur Rechnung bzw. durch direkte Information bekannt. Der Fünferpack wird nicht automatisch verlängert.
Änderungen im Abo In Ausnahmefällen behält sich das Schauspielhaus Salzburg vor, aus künstlerischen, technischen oder anderen Gründen Spielplan-, Termin- oder Platzänderungen vorzunehmen. In diesem Fall sind wir um Ihre rechtzeitige Benachrichtigung bemüht. (Beim Ausfall einer Vorstellung durch höhere Gewalt kann leider kein Ersatz gewährt werden.)
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KARTENTELEFON
+43-662-8085-85
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